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Elke Zimmermann M.A.
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Denkmalkultur ist das Verhältnis einer Gesellschaft zu ihrem materiellen, vorwiegend baukulturellen, künstlerischen und archäologischen Erbe, das sich u.a. in Verständnis, Gestalt, Umfang und Akzeptanz von Denkmalpflege und Denkmalschutz widerspiegelt.

Im engeren Sinne meint D. die Errichtung von bzw. den Umgang mit bewusst zum Zweck der Erinnerung an Vergangenes, deren Deutung und der Wertevermittlung errichteten Objekten.

Dem weiter gefasste Begriff des Denkmals liegt die Erkenntnis zugrunde, dass auch vielen nicht zum Zwecke der Erinnerung geschaffen Objekten Informations-/Aussagewerte innewohnen, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.

Denkmalschutz ist wesentlicher Bestandteil menschlicher Erinnerungskulturen. Wie Gedenkstätten, Museen, Sammlungen, Literatur oder auch Rituale ist sein Anliegen, historische Informationen zu bewahren und v.a. zu vermitteln mit der jeweils entstehungszeitlichen Absicht, historisch begründete Identitäten zu form(ier)en und die der jeweiligen Erinnerungsgemeinschaft immanenten Werte zu transportieren. Aber anders als derartige Teile der Erinnerungskultur ist Denkmalschutz gemäß allen Landesgesetzgebungen an das originale Objekt, das körperliche Zeugnis gebunden. Kulturdenkmale sind körperlich definiert als originale Zeugnisse menschlichen Schaffens, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Das Denkmalschutzgesetz dient dazu, das körperliche Zeugnis in seiner stofflichen Existenz zu schützen.